Die Kosten für die probatorischen Sitzungen und eine genehmigte Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet, wenn dies im Vertrag mit ihrer Versicherung vereinbart wurde. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Privatversicherung ab. Die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden in der Regel von den privaten Kassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.
Jederzeit können Sie die Therapie selbst bezahlen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).